Damals

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess: 183 Tage im Haus Gallus

Vom 20. Dezember 1963 bis zum 20. August 1965 verhandelte das Landgericht Frankfurt gegen 22 Angeklagte aus Auschwitz — erst im Römer, dann im Bürgerhaus Gallus. Die Geschichte des größten Strafprozesses der Bundesrepublik, den Fritz Bauer durchgesetzt hat, und der Orte, an denen die Stadt heute daran erinnert.

Von Johanna Roth 8 Min. Lesezeit
Korrodierte Stahlstele vor dem Eingang des Saalbaus Gallus an der Frankenallee, Vormittagslicht.
01Frankenallee, Gallus, 8:40 Uhr— Vor dem Saalbau Gallus steht seit 1993 eine korrodierte Stahlstele. Sie erinnert an den größten Strafprozess der Bundesrepublik.Foto: Zeit Frankfurt

Die Frankenallee im Gallus ist eine Straße ohne Pathos. Straßenbahnschienen, Kastanien, Kioske, dazwischen der Saalbau Gallus, ein sachlicher Nachkriegsbau, in dem heute Karnevalssitzungen, Abifeiern und Betriebsversammlungen stattfinden. Nur wer die Stufen vor dem Eingang hinaufgeht, stolpert über etwas, das nicht zum Programm gehört: eine mannshohe Stele aus korrodiertem Stahl, gespickt mit Stiften, in ihrem Inneren ein trüber Glasquader. Sie steht seit 1993 dort. Sie erinnert daran, dass in diesem Haus zwanzig Monate lang der größte Strafprozess verhandelt wurde, den die Bundesrepublik je erlebt hat.

Am 20. Dezember 1963 begann vor dem Landgericht Frankfurt das Verfahren, das als erster Frankfurter Auschwitz-Prozess in die Geschichte einging. Angeklagt waren Männer, die im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz Dienst getan hatten: SS-Angehörige vom Lagergestapo-Beamten bis zum Sanitätsdienstgrad, dazu ein ehemaliger Funktionshäftling. Es war das erste Mal, dass ein deutsches Gericht die Verbrechen dieses Lagers in ihrer Gesamtheit verhandelte — mit deutschen Richtern, deutschen Staatsanwälten, deutschen Verteidigern und einem deutschen Publikum, das zu Tausenden kam.

Ohne Fritz Bauer hätte es diesen Prozess nicht gegeben

Am Anfang stand ein Aktenfund. Im Januar 1959 erhielt der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vom Journalisten Thomas Gnielka Erschießungslisten aus Auschwitz — Papiere, die aus dem Nachlass eines Häftlings stammten und Namen von Tätern enthielten. Bauer leitete sie weiter, an den Bundesgerichtshof und an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, und er betrieb beim BGH die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands. Der Bundesgerichtshof entschied sich für Frankfurt. Damit lag das Verfahren in Bauers Zuständigkeit — und genau darauf hatte er hingearbeitet.

Fritz Bauer, geboren am 16. Juli 1903 in Stuttgart, war 1928 Gerichtsassessor und bald jüngster Amtsrichter der Weimarer Republik gewesen. Als Sozialdemokrat, Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und Jude wurde er 1933 verhaftet, emigrierte 1936 nach Dänemark und 1943 nach Schweden, kehrte 1949 nach Deutschland zurück und wurde 1956 hessischer Generalstaatsanwalt mit Sitz in Frankfurt. Er blieb es bis zu seinem Tod am 1. Juli 1968. Dass er 1957 dem israelischen Auslandsgeheimdienst den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns in Argentinien mitteilte, statt den Hinweis den deutschen Behörden zu überlassen, sagt viel über sein Verhältnis zum Justizapparat seiner Zeit.

Die Anklageschrift, verfasst von den Staatsanwälten Joachim Kügler, Georg Friedrich Vogel und Gerhard Wiese, umfasste rund 700 Seiten. In der gerichtlichen Voruntersuchung waren etwa 1.400 Personen vernommen worden, das Beweismaterial füllte 75 Aktenbände mit Dokumenten, Fahrbefehlen und Funksprüchen. Ursprünglich richtete sich die Anklage gegen 24 Personen. Der frühere Lagerkommandant Richard Baer starb am 17. Juni 1963 in der Untersuchungshaft, ein weiterer Beschuldigter wurde aus Krankheitsgründen abgetrennt. Vor Gericht standen am Ende 22 Männer.

Leerer Veranstaltungssaal mit Parkettboden, Stuhlreihen an der Wand und hohen Fenstern, kühles Tageslicht.
02Saalbau Gallus, großer Saal, 10:15 Uhr— Für den Prozess wurde der Saal eigens umgebaut: Platz für Beteiligte, Zuschauer und eine Presseabteilung mit zwanzig Telefonleitungen.Foto: Zeit Frankfurt

Warum ein Bürgerhaus zum Gerichtssaal wurde

Frankfurt hatte kein Gebäude, das für ein Verfahren dieser Größe gebaut war. Also tagte das Schwurgericht zunächst im Saal der Stadtverordneten im Römer — im selben Haus, in dem sonst über Bebauungspläne und Straßennamen debattiert wird. Der Andrang sprengte den Raum binnen weniger Wochen. Am 3. April 1964 zog das Gericht deshalb um, ins gerade fertiggestellte Bürgerhaus Gallus an der Frankenallee.

Der Umbau kostete das hessische Justizministerium rund 90.000 Mark. Der große Saal wurde so eingerichtet, dass Prozessbeteiligte, Zuschauer und Presse gleichzeitig Platz fanden; im Keller entstanden gesicherte Räume für die Angeklagten, im Haus eine eigene Poststelle mit zwanzig Telefonleitungen und zehn Fernschreibern. Es ist dieser technische Aufwand, der am deutlichsten zeigt, was hier verhandelt wurde: kein Routineverfahren, sondern ein Ereignis, über das die halbe Weltpresse berichtete.

Der Saal wurde so umgebaut, dass 87 Prozessbeteiligte, 143 Zuschauer und 124 Journalisten Platz fanden.

Dokumentation der SAALBAU Frankfurt zum Prozessort Haus Gallus

Der Ortswechsel hatte eine Nebenwirkung, die niemand geplant hatte. Aus dem Römer, dem repräsentativen Herzen der Stadt, wanderte das Verfahren in ein Viertel, das damals wie heute von Zuwanderung, Arbeit und Enge geprägt ist — das Gallus, entstanden entlang der Gleise, mit Fabriken im Rücken und Mietskasernen an den Straßen. Der Prozess fand damit nicht in einer Justizburg statt, sondern in einem Haus, das für Vereinsfeste gebaut worden war. Wer als Zuschauer kam, ging durch dasselbe Foyer, durch das sonst Hochzeitsgesellschaften gehen. Diese Alltäglichkeit des Ortes gehört zu den Eigenheiten des Verfahrens.

Das Gericht selbst war ein Apparat: drei Richter unter dem Vorsitz von Hans Hofmeyer, sechs Geschworene, zwei Ergänzungsrichter und fünf Ersatzgeschworene, vier Staatsanwälte, drei Vertreter der Nebenklage und neunzehn Verteidiger. Ein ursprünglich vorgesehener Richter war vor Prozessbeginn wegen möglicher Befangenheit von der Mitwirkung entbunden worden — sein Bruder war im Lager Majdanek ermordet worden. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Verhältnisse: Betroffenheit galt als Hinderungsgrund, biografische Nähe zur Täterseite dagegen war in der westdeutschen Justiz dieser Jahre Normalzustand.

Die Zeuginnen und Zeugen

Rund 350 Menschen wurden im Lauf des Verfahrens vernommen, unter ihnen 211 Überlebende von Auschwitz. Viele von ihnen sprachen zum ersten Mal öffentlich über das, was sie erlebt hatten, und sie taten es in Deutschland, vor Deutschen, im Kreuzverhör von Verteidigern, die ihre Erinnerung in Zweifel zogen. Die Beweisaufnahme dauerte 154 Verhandlungstage. Die Vernehmung der Angeklagten selbst nahm zwölf Tage in Anspruch und brachte, so das Ergebnis der historischen Aufarbeitung, kaum verwertbare Ergebnisse: Die Männer beriefen sich auf Befehle, auf Erinnerungslücken, auf Verwechslungen.

Wie schmal der Grat war, auf dem sich das Gericht bewegte, zeigt der Fall des Sanitätsdienstgrads Josef Klehr. Er wurde wegen Mordes in 475 Fällen verurteilt — eine Zahl, die sich aus Einzelnachweisen zusammensetzt, aus Aussagen von Menschen, die gesehen hatten, wie er tötete. Alles, was nicht so bezeugt werden konnte, blieb außen vor. Die Beweisführung folgte damit einer Logik, die im Alltag eines Schwurgerichts sinnvoll ist und an diesem Gegenstand zwangsläufig scheitern musste: Sie verlangte für ein arbeitsteiliges, bürokratisch organisiertes Verbrechen den Nachweis der einzelnen Handbewegung.

Im Dezember 1964 reiste das Gericht zu einem Ortstermin nach Polen, obwohl zwischen der Bundesrepublik und Polen keine diplomatischen Beziehungen bestanden. Richter, Staatsanwälte und Verteidiger standen auf dem Gelände des Lagers und prüften Sichtachsen, Entfernungen, Standorte — weil die Anklage in vielen Punkten davon abhing, ob ein Angeklagter von seinem Posten aus etwas sehen konnte oder nicht.

Nahaufnahme einer rostbraunen Stahlstele mit Stiften und einem trüben Glasquader im Inneren, Hochformat.
03Treppe vor dem Saalbau Gallus, 13:05 Uhr— Michael Sanders Stele aus Cortenstahl und Panzerglas gehört zu einer dreiteiligen Installation, die 1993 entstand.Foto: Zeit Frankfurt

Ein Urteil, das die Grenzen des deutschen Strafrechts zeigte

Am 19. und 20. August 1965 wurden die Urteile gesprochen. Sechs Angeklagte erhielten lebenslanges Zuchthaus: Stefan Baretzki, Emil Bednarek, Wilhelm Boger, Franz Hofmann, Oswald Kaduk und Josef Klehr. Zehn wurden zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinviertel und vierzehn Jahren verurteilt, unter ihnen der frühere Adjutant des Lagerkommandanten, Robert Mulka, mit vierzehn Jahren. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Zwei Verurteilte hatten ihre Strafe durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt und verließen das Haus Gallus als freie Männer.

Der juristische Kern des Verfahrens war zugleich seine größte Schwäche. Verhandelt wurde nach dem deutschen Strafgesetzbuch, und zwar nach jenen Vorschriften, die sowohl vor 1945 als auch danach galten. Verurteilt werden konnte deshalb nur, wem eine individuelle, nachweisbare Beteiligung an einer Tötung anzulasten war — Mord oder Beihilfe zum Mord im klassischen Sinn. Die arbeitsteilige Vernichtung als solche, der Dienst an der Rampe, im Krematorium, in der Verwaltung, war nach dieser Logik nicht ohne Weiteres strafbar. Wilhelm Boger etwa wurde wegen Mordes in fünf Fällen und Beihilfe zum Mord in 109 Fällen verurteilt; die Zahl klingt präzise und ist doch nur ein Bruchteil dessen, was in Auschwitz geschah. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile am 20. Februar 1969 in allen Revisionsfällen bis auf einen: Franz Lucas wurde anschließend freigesprochen.

Was aus dem Prozess wurde

Die Wirkung des Verfahrens lag weniger in den Strafmaßen als in der Öffentlichkeit. Peter Weiss verarbeitete die Korrespondentenberichte 1965 in seinem Oratorium „Die Ermittlung", das im selben Jahr an mehreren Bühnen gleichzeitig uraufgeführt wurde. Bernhard Schlinks Roman „Der Vorleser" von 1995 greift die Konstellation auf, der Kinofilm „Im Labyrinth des Schweigens" von 2014 erzählt die Vorgeschichte um Bauer und seine jungen Staatsanwälte, und 2024 kam eine Miniserie hinzu. Kaum ein westdeutsches Gerichtsverfahren hat so viele Nacherzählungen ausgelöst.

Materiell erhalten geblieben ist mehr, als man erwarten würde. 318 Zeugenaussagen wurden auf Tonband mitgeschnitten; die Bänder wurden 2004 digitalisiert. Im Oktober 2017 nahm die Unesco die Verfahrensunterlagen — 456 Einzelbände — gemeinsam mit den Tonaufnahmen in das Weltdokumentenerbe „Memory of the World" auf. Die Akten liegen im Hessischen Landesarchiv. Wer den Prozess heute nachvollziehen will, findet unter auschwitz-prozess-frankfurt.de ein Online-Angebot, das die ABG Frankfurt Holding in der Nachfolge der SAALBAU GmbH betreibt — betrieben also von der Gesellschaft, der das Haus gehört, in dem verhandelt wurde.

Die Orte, an denen die Stadt sich erinnert

Zum dreißigsten Jahrestag entstand 1993 am Saalbau Gallus die Gedenkinstallation von Michael Sander. Sie besteht aus drei aufeinander bezogenen Teilen: der Stahlstele auf der Treppe, zweieinhalb Meter hoch, mit dem eingeschlossenen Glasquader; zwei mit Cortenstahl verkleideten Durchgängen im Foyer; und einem filigranen Gestell aus Edelstahl. Die Datenbank Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt beschreibt die Arbeit als Abbild von „Verhältnisse[n] zwischen Innen und Außen, zwischen Schutz und Einsperrung". Es ist eine Erinnerung, die man übersehen kann, und vielleicht ist das ihr Problem.

Der zweite Ort liegt vier Kilometer nordwestlich, auf dem Campus Westend. Seit 1995 arbeitet dort das Fritz Bauer Institut, eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die zur Geschichte und Wirkung des Holocaust forscht und Bildungsarbeit macht. Ihre Adresse lautet Norbert-Wollheim-Platz 1 — und damit steht sie im IG-Farben-Haus, im Verwaltungsbau jenes Konzerns, dessen Werk in Auschwitz-Monowitz Zwangsarbeiter verschliss. Das Wollheim-Memorial vor dem Gebäude erinnert an sie; das Institut bietet dazu an jedem dritten Samstag im Monat um 15 Uhr eine öffentliche Führung an, die Vortragsreihen laufen nach der Sommerpause ab Oktober weiter. Vierundzwanzig Videointerviews mit Überlebenden sind dort dokumentiert.

Ein dritter Ort ist ein Stein. Seit 2016 steht auf der Zeil, zwischen Schaufenstern und Straßenmusik, ein viereinhalb Tonnen schwerer Naturstein als Fritz-Bauer-Denkmal. Auf dem Riedberg trägt seit 2011 eine Straße seinen Namen. Bauer wurde am 1. Juli 1968 tot in seiner Badewanne gefunden; über die Todesursache wird bis heute gestritten. Er war 64 Jahre alt und hatte, als er starb, weitere Verfahren in Vorbereitung.

Man kann von der Frankenallee zur Paulskirche laufen, in gut einer halben Stunde, vom Gallus quer durchs Bahnhofsviertel. Auf diesem Weg liegen zwei Frankfurter Erzählungen dicht beieinander: die vom Parlament von 1848, das die Stadt gern zeigt, und die vom Bürgerhaus im Arbeiterviertel, in dem 1964 die Bundesrepublik zum ersten Mal ihren eigenen Tätern zuhören musste. Die zweite Geschichte ist unbequemer, jünger und in ihren Folgen wirksamer. Der Saalbau Gallus ist an diesem Nachmittag geschlossen, ein Lieferwagen steht auf dem Vorplatz, jemand trägt Getränkekisten hinein. Die Stele steht daneben, rostbraun, unbeachtet, genau richtig platziert: mitten im Alltag, an dem Ort, an dem es passiert ist.

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