Umzug nach Frankfurt: Die Checkliste für die ersten 100 Tage
Von der Halteverbotszone bis zur Kita-Anmeldung: Dieser Guide sortiert alle Pflichten und Kniffe rund um den Umzug nach Frankfurt chronologisch. Mit allen Fristen, den wichtigsten Ämtern — und der Steuerseite, die vielen bares Geld zurückbringt.
Es gibt zwei Arten, nach Frankfurt zu ziehen. Die eine: Man fährt den Möbelwagen in die zweite Reihe, trägt sechs Stunden Kartons, und in den Wochen danach tröpfeln die Versäumnisse herein — das Verwarnungsgeld für den Transporter, der verpasste Anmeldetermin, die Erinnerung des Beitragsservice. Die andere: Man arbeitet eine Liste ab, die mit dem Umzugstag nicht beginnt und nicht endet. Dieser Guide ist die zweite Art, aufgeschrieben in der Reihenfolge, in der die Dinge tatsächlich anfallen — von der Halteverbotszone bis zur Steuererklärung.
Falls Sie noch gar nicht so weit sind und erst eine Bleibe suchen: Wie man auf diesem Markt überhaupt an einen Mietvertrag kommt, haben wir in unserem Guide zur Wohnungssuche in Frankfurt aufgeschrieben. Alle anderen fangen hier an — und zwar idealerweise drei Wochen vor dem Umzugstermin.
Vor dem Umzug: Die Halteverbotszone ist der wichtigste Antrag
Der unterschätzteste Posten jedes Frankfurter Umzugs ist der Platz vor der Haustür. In Gründerzeitvierteln wie dem Nordend oder Sachsenhausen ist Parkraum so knapp, dass ein Möbelwagen ohne reservierte Fläche entweder in der zweiten Reihe steht — mit absehbaren Folgen — oder fünfzig Meter entfernt, was bei einem vierten Stock ohne Aufzug den Unterschied eines halben Tages ausmacht. Die Lösung ist eine temporäre Halteverbotszone: Sie beantragen die verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt, das Aufstellen und Abräumen der Schilder übernimmt entweder das Umzugsunternehmen oder ein privater Schilderdienst. Wichtig sind zwei Dinge: der Vorlauf — rechnen Sie mit rund zwei Wochen von Antrag bis Aufstellung, denn die Schilder müssen mehrere Tage vor dem Termin stehen, damit das Verbot durchsetzbar ist — und die Dokumentation: Fotografieren Sie die aufgestellten Schilder mit Datum, sonst wird das Abschleppen eines Fremdparkers am Umzugsmorgen schwierig.
In dieselbe Vorbereitungswoche gehören drei unspektakuläre, aber folgenreiche Aufträge: der Nachsendeauftrag bei der Post, damit Behördenbriefe nicht in den alten Briefkasten laufen; der Strom- und Gasvertrag für die neue Adresse, weil Sie sonst automatisch und meist teurer in die Grundversorgung fallen; und der Internetanschluss, dessen Schaltungstermine erfahrungsgemäß die längste Wartezeit des gesamten Umzugs haben. Und buchen Sie jetzt schon den Termin fürs Bürgeramt — womit wir bei der ersten echten Frist wären.

Woche eins und zwei: Die Anmeldung duldet keinen Aufschub
Das Bundesmeldegesetz gibt Ihnen zwei Wochen ab Einzug, um sich anzumelden — und diese Frist ist in Frankfurt vor allem deshalb sportlich, weil freie Termine in den Bürgerämtern knapp sind. Genau deshalb der Rat, die Buchung vor dem Umzug zu erledigen: Termine lassen sich online über das Portal der Stadt reservieren, und es muss nicht das Zentrale Bürgeramt an der Zeil sein — die Anmeldung funktioniert in jedem der Frankfurter Bürgerämter, und in den Stadtteilen wartet man oft kürzer. Mitbringen müssen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung, ein vom Vermieter unterschriebenes Formular, das den Einzug bestätigt; der Mietvertrag allein genügt nicht. Welche Behörde darüber hinaus wofür zuständig ist, sortiert unser Ämter-Kompass — er erspart Ihnen die Rundreise durch falsche Wartezimmer.
Mit der Anmeldung erledigt sich manches von selbst: Das Einwohnermeldeamt informiert unter anderem den Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag, trotzdem sollten Sie die Ummeldung dort kurz selbst prüfen — insbesondere, wenn aus zwei Haushalten einer wird, denn dann kann ein Beitragskonto abgemeldet werden. Kirchensteuer, Steuer-ID, Wahlbenachrichtigungen: alles hängt an dieser einen Eintragung. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt der ersten hundert Tage.
Der Umzugstag ist der leichteste Teil — die eigentliche Arbeit heißt Fristen, und sie beginnt vorher.
Der erste Monat gehört dem Auto — oder der Entscheidung dagegen
Wer ein Auto mitbringt, meldet es bei der Zulassungsbehörde am Römerhof um. Das bisherige Kennzeichen dürfen Sie bundesweit behalten, geändert wird nur die Adresse in den Fahrzeugpapieren; Termine auch hier online, mitzubringen sind Zulassungsbescheinigungen, Ausweis und der Nachweis der elektronischen Versicherungsbestätigung, falls Sie den Versicherer wechseln. Deutlich wichtiger als der Behördengang ist in vielen Vierteln aber die Anschlussfrage: Wo soll das Auto künftig stehen? In weiten Teilen des Nordends, in Bornheim oder Sachsenhausen gilt Bewohnerparken — den Bewohnerparkausweis beantragen Sie nach der Anmeldung online, er kostet eine überschaubare Jahresgebühr und ist trotzdem keine Stellplatzgarantie, sondern nur eine Suchberechtigung.
Ehrlicherweise gehört deshalb in jeden Frankfurter Umzugsplan die Prüfung, ob es das Auto überhaupt noch braucht. Das Netz aus U-Bahn, S-Bahn und Straßenbahn trägt in dieser Stadt weiter, als Zugezogene aus Flächenstädten es gewohnt sind. Wie Tarifzonen, Kurzstrecke und Abos funktionieren, erklärt unser Überblick zum RMV-Tarifsystem — die Lektüre vor dem Kauf des Bewohnerparkausweises kann sich doppelt lohnen.
In denselben ersten Monat gehören die Meldungen, die keine Behörde verlangt, deren Fehlen aber teuer wird: Bank und Kreditkarte, Kranken- und Haftpflichtversicherung, Arbeitgeber, Handyvertrag. Bei der Hausratversicherung nicht nur die Adresse, sondern auch die Wohnfläche anpassen — sonst droht im Schadensfall eine Unterversicherung. Wer mit Kindern zieht, startet jetzt die Betreuungssuche: Kita-Plätze werden in Frankfurt zentral über das städtische Online-Portal kindernet angefragt, und die Wartezeiten in beliebten Vierteln sind lang genug, dass jeder Tag zählt. Für Schulkinder gilt die Schulpflicht ab Anmeldung sofort; zuständig ist zunächst die Grundschule des Schulbezirks. Und der Hund? Muss binnen weniger Wochen zur Hundesteuer angemeldet werden — das geht formlos online und ist deutlich günstiger als die Nachzahlung samt Bußgeld.

Die Steuerseite: Der Umzug kann Geld zurückbringen
Zum Schluss der Teil, den die meisten verschenken. Ist der Umzug beruflich veranlasst — neuer Job, Versetzung, oder auch nur eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs —, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Zwei Posten sind die wichtigsten: Erstens die tatsächlichen Umzugskosten, also Spedition, Transporter, Fahrten zu Besichtigungen — absetzbar gegen Beleg. Zweitens die Umzugskostenpauschale für alle sonstigen Auslagen, von der Ummeldung bis zum Trinkgeld für die Helfer: ein Pauschbetrag im hohen dreistelligen Bereich für die berechtigte Person plus Zuschlag für jedes weitere Haushaltsmitglied, ganz ohne Einzelnachweis; die genauen Beträge werden regelmäßig angepasst, prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihr Umzugsjahr. Wer privat umzieht, geht nicht leer aus: Die Arbeitskosten der Spedition können als haushaltsnahe Dienstleistung anteilig die Steuerlast mindern.
Interessant für Pendler ist die doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Frankfurt nimmt und seinen Lebensmittelpunkt andernorts behält, kann Unterkunftskosten bis zu 1.000 Euro monatlich sowie Heimfahrten und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen geltend machen. Die Hürden liegen im Detail — das Finanzamt prüft den Lebensmittelpunkt und die finanzielle Beteiligung am Haupthaushalt genau. Spätestens hier, und ebenso bei komplizierteren Konstellationen wie einem Umzug mitten im Jahr mit Arbeitgeberwechsel, lohnt sich professionelle Unterstützung: Eine Steuerberatung kostet Geld, holt bei einem berufsbedingten Umzug aber häufig ein Mehrfaches davon zurück.

Hundert Tage nach der Ladeklappe ist dann tatsächlich alles erledigt: gemeldet, umgemeldet, angemeldet, abgesetzt. Was dann noch fehlt, steht auf keiner Behördenliste — der Stammplatz beim Bäcker, der kürzeste Weg zum Main, das erste Gespräch überm Gartenzaun oder im Treppenhaus. Auch dafür hat diese Stadt ein Verfahren, es ist nur nirgends verschriftlicht: Es beginnt mit „Gude" und dauert erfahrungsgemäß keine hundert Tage.
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